Wien, Österreich

Hausordnung & Haftungsausschluss

Sicherheits- und Verhaltensregeln auf unserer Schießanlage.

HAUSORDNUNG

1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Hausordnung gilt für alle Benutzer der Anlage. Die Hausordnung kann jederzeit abgeändert werden. Es gilt die beim Zeitpunkt des Besuches gültige Fassung.

1.2. Jeder Benutzer erklärt sich mit Betreten der Anlage mit allen Punkten dieser Hausordnung einverstanden und erkennt diese rechtsverbindlich und uneingeschränkt an.

1.3. Jeder Benutzer muss sich beim Empfang anmelden.

1.4. Die Überschriften dieser Hausordnung wurden zum Zwecke der leichteren Lesbarkeit eingefügt. Sie schränken den Inhalt der jeweils angeführten Punkte nicht ein.

1.5. Schäden aller Art sowie erkannte Gefahren sind unverzüglich dem Personal zu melden.

1.6. Bei Verlassen des Schießstandes ist dieser in ordnungsgemäßem, sauberem Zustand zu hinterlassen. Hülsen und Müll sind in den vorgesehenen Behältern (Mülltrennung ist zu beachten) zu entsorgen. Bei Missachtung wird eine entsprechende Reinigungsgebühr verrechnet.

1.7. Den Anordnungen des Personals (akustisch und optisch) ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, Waffen und Munitionsarten, die beim Schießen verwendet werden, zu überprüfen.

1.8. Aktuelle Aushänge und Informationen innerhalb der Räumlichkeit sind immer zu beachten.

1.9. Der Anlagenbereich ist videoüberwacht.

2. BENUTZUNGSBERECHTIGTE SCHIESSANLAGE

2.1. Das Betreten und Benützen des Schießstandes ist jeder volljährigen Person gestattet, ausgenommen:

2.1.1. Personen, die kein gültiges Waffendokument (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) besitzen. In Absprache mit der Schießstandleitung sind Ausnahmen möglich.

2.1.2. Personen, gegen die ein (vorläufiges) Waffenverbot besteht;

2.1.3. Personen, die unter Alkohol-, Suchtgift-, Medikamenteneinfluss oder sonstigen beeinträchtigenden Einflüssen stehen;

2.1.4. Personen, denen die Benutzung vom Personal untersagt bzw. verboten wurde.

3. BESCHRÄNKUNGEN UND VERBOTE

3.1. Das Mitbringen und Abfeuern aller gemäß aktuell gültigem Waffengesetz verbotenen Waffen und Munitionen ist untersagt. Die Nutzung von Leuchtspurmunition, Brand- und Hartkerngeschosse, Vorderlader- oder Schwarzpulverwaffen ist ebenfalls nicht gestattet. Das Verschießen von Schrot ist verboten. Slugs dürfen nur in der dynamischen Schießanlage aus einer Distanz von 10 bis 15m verschossen werden.

3.2. Es gilt ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Weiters ist Essen und Trinken sowie telefonieren innerhalb des statischen und dynamischen Schießstandes verboten.

3.3. Es ist jegliche Handlung verboten, die ein Entzünden von Pulverrückständen nach sich ziehen könnte. Die Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und Anzündmittel und anderen explosionsgefährlichen Stoffen und dergleichen ist verboten.

4. VERHALTEN SCHIESSANLAGE ALLGEMEIN

4.1. Der Schießstand darf von allen Personen nur mit Schießbrille (beim Tragen einer optischen Brille ist diese nicht erforderlich) und Gehörschutz betreten und benützt werden.

4.2. Der Schießstand darf nur mit ungeladenen Waffen betreten oder verlassen werden (hiervon ausgenommen sind WP-Inhaber und Dienstwaffenträger einer österr. Behörde).

4.3. Fremde Waffen und Munition dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Besitzers nicht berührt werden.

4.4. Jeder ist für seine Waffe verantwortlich.

4.5. Waffen sind immer als geladen zu betrachten und zu behandeln.

4.6. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit am Schießstand für alle Personen und die gesamte Infrastruktur gewährleistet ist. Die gebotene Sorgfalt bei der Handhabung von Waffen ist ausnahmslos einzuhalten.

4.7. Bevor die Tür zum Schießstand geöffnet wird, hat sich der Benützer durch eine Sichtprüfung zu überzeugen, ob die Tür gefahrlos geöffnet werden kann. Das Öffnen dieser Tür ist nur in Schießpausen gestattet.

4.8. Geladene Waffe dürfen nicht aus der Hand gegeben oder abgelegt werden. Ist es notwendig eine Waffe abzulegen, so ist diese zu entladen und die Sicherheit herzustellen.

4.9. Waffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen.

4.10. Waffen dürfen nur ungeladen und (je nach Art der Waffe) mit abgenommenem Magazin, ausgeschwenkter Trommel, abgestellt oder abgelegt werden. Die Waffe ist dabei so abzulegen, dass die Mündung der Waffe in Richtung Kugelfang zeigt.

4.11. Das Reinigen, Zerlegen, Reparieren von Waffen ist ausschließlich in der Sicherheitszone („Fummelzone“) gestattet. In der Sicherheitszone herrscht absolutes Munitionsverbot. Ein Hantieren mit Waffen außerhalb der zugewiesenen Bereiche ist verboten.

4.12. Das Laden und Entladen der Waffen sowie das Vornehmen von Schieß-, Ziel und Visierübungen oder sonstiges Hantieren mit der Waffe (egal ob geladen oder ungeladen) ist nur in Richtung Zielobjekt/Kugelfang zulässig. Keinesfalls darf die Waffe, egal ob geladen oder ungeladen, in eine andere Richtung als der Kugelfang gehalten oder auf Menschen gerichtet werden. Die Mündung der Waffe muss so gerichtet sein, dass niemand durch einen (sich unbeabsichtigt lösenden) Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es ist zu jeder Zeit auf die Sicherheit sämtlicher Personen im Schießstand zu achten.

4.13. Das Umdrehen (weg vom Kugelfang) mit der Waffe, egal ob geladen oder ungeladen, ist verboten.

4.14. Finger weg vom Abzug! Der Finger ist bis unmittelbar vor Abgabe des gewollten Schusses immer außerhalb des Abzugbügels zu halten.

4.15. Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen, die vom Schützen nicht selbst behoben werden können, ist das Personal zu verständigen. Die Waffe ist mit in Richtung des Kugelfanges zeigender Mündung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird. Bei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist den Anordnung des Personals sofort Folge zu leisten.

5. VERHALTEN DYNAMISCHES SCHIESSEN

5.1. Das dynamische Schießen (Bewegung mit der scharfen Waffe) ist Einzelpersonen aus Sicherheitsgründen untersagt. Bei mehr als zwei Schützen muss innerhalb der Gruppe eine verantwortliche und qualifizierte Aufsichtsperson definiert werden, die das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie dafür zu sorgen hat, dass die in der Schießhalle Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regelungen dieser Schießstandordnung beachtet werden. Die Aufsichtsperson hat, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt in der Schießhalle zu untersagen. Die Aufsichtsperson hat Bereiche für den Lade- und Entladevorgang festzulegen.

5.2. Zielobjekte dürfen nur so bewegt und positioniert werden, dass in Richtung Kugelfang geschossen wird. Die Verwendung mobiler Kugelfänge ist kosten- und bewilligungspflichtig und nur nach Unterzeichnung der diesbezüglichen separaten Instruktion erlaubt.

5.3. Die kürzeste Distanz, ab der Schüsse in Richtung Zielobjekt abgegeben werden dürfen sind 5 Meter.

5.4. Es dürfen nur die vorgesehenen Zielobjekte beschossen werden. Auf umgefallene Ziele darf nicht geschossen werden.

6. VERHALTEN STATISCHES SCHIESSEN

6.1. Es sind – je nach Schützenstand – maximal 2 oder in der Mitte 3 Personen pro Schützenstand zugelassen.

6.2. Das Hantieren an der Waffe ist nur an dem dafür vorgesehenen und zugewiesenen Schützenstand zulässig. Waffen sind erst innerhalb des Schützenstandes aus dem Transportbehältnis zu nehmen und sind nach dem Schießen auch wieder innerhalb des Schützenstandes im Transportbehälter zu verstauen. oder in ungeladenem(!) Zustand in der dafür vorgesehenen Sicherheitszone („Fummelzone“) zulässig.

6.3. Das Laden und Entladen der Waffen sowie das Vornehmen von Schieß-, Ziel und Visierübungen oder sonstiges Hantieren mit der Waffe (egal ob geladen oder ungeladen) ist nur in/aus den dafür vorgesehenen Schützenständen mit in Richtung Kugelfang gerichtetem Lauf zulässig.

6.4. Die Trennwände der Kojen am Schützenstand sind nicht kugelsicher. Eine Gefährdung von Personen muss ausgeschlossen sein.

7. VERHALTEN KRAV MAGA, SELBSTVERTEIDIGUNG UND FORCE ON FORCE TRAINING

7.1. Beim Force on Force Training (mit nicht lethaler Munition bzw. Markierungsmunition) ist Schutzbekleidung zu tragen. Schutzbrillen sind in der Halle während des gesamten Trainings, auch in Trainingspausen zu tragen und nicht abzunehmen.

7.2. Für das korrekte Anlegen der jeweils erforderlichen Schutzausrüstung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollte Schutzausrichtung während einer Übung verrutschen oder nicht mehr korrekt anliegen, ist die Übung sofort zu beenden und das Personal zu verständigen.

7.3. Der Teilnehmer versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die Trainingsangebote zu nutzen.

7.4. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit im Training für alle Personen und die gesamte Infrastruktur gewährleistet ist.

7.5. Wegen der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Uhren, Schmuck und dergleichen verboten. Das Tragen von optischen Brillen liegt im Ermessen der Teilnehmer. Optische Brillen ersetzen jedenfalls nicht die vom Trainingszentrum zur Verfügung gestellten Schutzbrillen für das Force on Force Training.

7.6. Den Anordnungen des Personals (akustisch und optisch) ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.

7.7. Intensität und Übungsumfang müssen selbständig kontrolliert und dem persönlichen Trainingszustand angepasst sein. Übertriebene Härte ist verboten.

7.8. Trinkwasser in verschließbaren Behältnissen (z.B. Trinkflaschen) sind erlaubt. Glasflaschen und andere Getränke als Wasser sind in den Trainingsräumen verboten.

7.9. Teilnehmer benutzen ihre eigene Trainingsbekleidung. Diese kann im Rahmen des Trainings verschmutzt oder beschädigt werden. Halevi Partner übernimmt dafür keine Haftung.

7.10. Bei Unwohlsein muss das Training sofort unterbrochen werden. Informieren Sie den anwesenden Trainer!

8. SANKTIONEN

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung oder auch aus anderen Gründen kann durch das Personal – auch ohne Vorwarnung und Angaben von Gründen – ein (zeitlich befristetes oder dauerndes) Benützungs- und Betretungsverbot ausgesprochen werden. Die betroffene Person hat dann den Schießstand sofort zu verlassen. Die betroffene Person hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung der Kurs- und Standgebühren, sonstiger geleisteter Entgelte oder sonstiger entstandener Kosten.

9. RECHTSFOLGEN-RISIKO / HAFTUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS / VERZICHTSERKLÄRUNG

9.1. Dem Benutzer der Anlage ist bewusst, dass im Umgang mit Feuerwaffen, beim Nahkampf und Taktischen Training ein erhöhtes Risiko für Gesundheit und Leben besteht. Beim Schießen können auch bei größter Sorgfalt Unfälle mit erheblichen Verletzungsfolgen (im Extremfall Tod) nicht ausgeschlossen werden.

9.2. Das Betreten, die Nutzung und/oder der Aufenthalt in der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Jeder schießt und trainiert auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

9.3. Jeder ist für sein Verhalten selbst, insbesondere für sein Verhalten mit der Waffe und für den von ihm abgegebenen Schuss, verantwortlich und haftet in vollem Umfang für alle entstandenen Schäden an Personen und/oder Sachen. Für Schäden außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, insbesondere durch Fehlschüsse (jede Oberfläche außer Zielscheibe und Kugelfang), haftet der Verursacher. So ist der Preis beispielsweise für einen Decken- Wand- oder Bodenschuss EUR 38, für einen Beleuchtungskörper EUR 96.

9.4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Halevi Partner GmbH für die Benutzer keinerlei Versicherung abschließt. Jeder Benutzer hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere für einen ausreichenden Unfall, Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz, zur sorgen.

9.5. Die Halevi Partner GmbH, ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden an Personen und/oder Sachen, die von Benutzern des Schießstandes verursacht werden.

9.6. Die Halevi Partner GmbH, ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, insbesondere nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen jeder Art (wie z.B. Kleidung, Schmuck, Geld, Wertsachen, usw.).

9.7. Der Benutzer verpflichtet sich, die Halevi Partner GmbH, ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen hinsichtlich aller wie immer gearteter Ansprüche (gleich aus welchem Rechtsgrund), die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schaden aus oder im Zusammenhang mit dem Schießtraining stehen, schad- und klaglos zu halten. Diese Schad- und Klagloshaltung gilt auch für Personen, welche als Begleitpersonen unter der Aufsicht des Benutzers schießen.

9.8. Ferner erklärt der Benutzer auf eine Geltendmachung aller wie immer gearteter Ansprüche (gleich aus welchem Rechtsgrund) gegen die Halevi Partner GmbH, ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen, die im Zusammenhang mit einem Schaden aus oder im Zusammenhang mit dem Schießtraining stehen, zu verzichten. Dieser Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen sowie Erben des Benutzers erklärt.

9.9. Der Benutzer erklärt weiters eidesstaatlich, dass gegen ihn kein (vorläufiges) Waffenverbot besteht.

ICH HABE DIESE SCHIESSSTANDORDNUNG SOWIE DIE HAFTUNGSAUSCHLUSSERKLÄRUNG GELESEN, VERSTANDEN UND ERKENNE SIE DURCH MEINE UNTERSCHRIFT UNEINGESCHRÄNKT UND RECHTSVERBINDLICH AN

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 09:00 – 18:00

Samstag 09:00 – 14:00

Sonntag Geschlossen

Standort

Wien, Österreich

Rothergasse 2
1220 Wien, Österreich

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