Hausordnung und AGB
Hausordnung, Risikohinweis, Haftungsausschluss und AGB unserer Schießanlage.
Hausordnung und AGB
Die Hausordnung dient der Sicherheit aller Personen in der Anlage. Sie gilt für jede Person, die die Anlage betritt.
A.1 Allgemeines
A.1.1 Diese Hausordnung gilt für alle Benutzer und Besucher der Anlage. Es gilt die zum Zeitpunkt des Besuchs gültige Fassung.
A.1.2 Mit dem Betreten der Anlage erklärt sich jede Person mit dieser Hausordnung einverstanden und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Halevi übt in der Anlage das Hausrecht aus.
A.1.3 Jeder Benutzer meldet sich vor jeder Aktivität beim Empfang an.
A.1.4 Schäden aller Art sowie erkannte Gefahren sind unverzüglich dem Personal zu melden.
A.1.5 Den Anordnungen des Personals (akustisch und optisch) ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, die beim Schießen verwendeten Waffen und Munitionsarten zu überprüfen.
A.1.6 Beim Verlassen ist der Schießstand in ordnungsgemäßem, sauberem Zustand zu hinterlassen. Hülsen und Müll sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen; die Mülltrennung ist zu beachten. Bei Missachtung wird der Reinigungsaufwand verrechnet (C.13.4).
A.1.7 Aktuelle Aushänge und Informationen in den Räumlichkeiten sind zu beachten.
A.1.8 Die Anlage ist videoüberwacht (C.14.3).
A.2 Benutzungsberechtigung der Schießanlagen
A.2.1 Das Betreten und Benützen der Schießanlagen ist volljährigen Personen gestattet (zu Ausnahmen siehe C.10.3), ausgenommen:
- Personen ohne gültiges Waffendokument (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass), außer als Begleitperson nach C.11.1, beim Erlebnisschießen, in Kursen und Workshops unter Aufsicht von Halevi oder nach Absprache mit der Schießstandleitung;
- Personen, gegen die ein Waffenverbot oder ein vorläufiges Waffenverbot besteht;
- Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Suchtgift, Medikamenten oder sonstigen beeinträchtigenden Mitteln stehen;
- Personen, denen die Benutzung vom Personal untersagt wurde.
A.3 Beschränkungen und Verbote
A.3.1 Das Mitbringen und Abfeuern aller nach dem geltenden Waffengesetz verbotenen Waffen und Munition ist untersagt. Nicht gestattet sind außerdem Leuchtspurmunition, Brand- und Hartkerngeschosse sowie Vorderlader- und Schwarzpulverwaffen.
A.3.2 Es gilt ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. In der statischen und der dynamischen Schießanlage sind außerdem Essen, Trinken und Telefonieren verboten.
A.3.3 Jede Handlung, die ein Entzünden von Pulverrückständen nach sich ziehen könnte, ist verboten. Verboten sind insbesondere offenes Feuer, brennbare Flüssigkeiten und Gase, pyrotechnische Sätze und Gegenstände, Anzündmittel und andere explosionsgefährliche Stoffe.
A.4 Allgemeine Sicherheitsregeln in den Schießanlagen
A.4.1 Die Schießanlagen dürfen von allen Personen nur mit Schießbrille und Gehörschutz betreten und benützt werden. Wer eine optische Brille trägt, benötigt keine zusätzliche Schießbrille.
A.4.2 Die Schießanlagen dürfen nur mit ungeladenen Waffen betreten und verlassen werden. Ausgenommen sind Inhaber eines Waffenpasses und Dienstwaffenträger einer österreichischen Behörde.
A.4.3 Fremde Waffen und Munition dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Besitzers nicht berührt werden.
A.4.4 Jeder ist für seine Waffe verantwortlich.
A.4.5 Waffen sind immer als geladen zu betrachten und zu behandeln.
A.4.6 Jeder trägt dafür Sorge, dass die Sicherheit aller Personen und der gesamten Infrastruktur gewährleistet ist. Die gebotene Sorgfalt bei der Handhabung von Waffen ist ausnahmslos einzuhalten.
A.4.7 Bevor die Tür zum Schießstand geöffnet wird, überzeugt sich der Benutzer durch Sichtprüfung, dass sie gefahrlos geöffnet werden kann. Das Öffnen ist nur in Schießpausen gestattet.
A.4.8 Geladene Waffen dürfen nicht aus der Hand gegeben oder abgelegt werden. Muss eine Waffe abgelegt werden, ist sie zu entladen und in sicheren Zustand zu bringen.
A.4.9 Waffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen.
A.4.10 Waffen dürfen nur ungeladen und, je nach Art der Waffe, mit abgenommenem Magazin oder ausgeschwenkter Trommel abgestellt oder abgelegt werden. Die Mündung zeigt dabei in Richtung Kugelfang.
A.4.11 Reinigen, Zerlegen und Reparieren von Waffen ist ausschließlich in der Sicherheitszone („Fummelzone“) gestattet. In der Sicherheitszone herrscht absolutes Munitionsverbot. Das Hantieren mit Waffen außerhalb der zugewiesenen Bereiche ist verboten.
A.4.12 Laden, Entladen, Schieß-, Ziel- und Visierübungen und jedes sonstige Hantieren mit der Waffe, ob geladen oder ungeladen, sind nur in Richtung Zielobjekt oder Kugelfang zulässig. Keinesfalls darf eine Waffe in eine andere Richtung gehalten oder auf Menschen gerichtet werden. Die Mündung ist so zu richten, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet oder verletzt werden kann.
A.4.13 Das Umdrehen weg vom Kugelfang mit der Waffe in der Hand, ob geladen oder ungeladen, ist verboten.
A.4.14 Finger weg vom Abzug! Der Finger bleibt bis unmittelbar vor Abgabe des gewollten Schusses außerhalb des Abzugsbügels.
A.4.15 Bei Ladehemmungen oder sonstigen Störungen, die der Schütze nicht selbst beheben kann, ist das Personal zu verständigen. Die Waffe ist mit in Richtung Kugelfang zeigender Mündung zu entladen oder so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird. Bei Störungen, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist den Anordnungen des Personals sofort Folge zu leisten.
A.5 Dynamische Schießanlage
A.5.1 Dynamisches Schießen (Bewegung mit der scharfen Waffe) ist Einzelpersonen aus Sicherheitsgründen untersagt. Bei mehr als zwei Schützen bestimmt die Gruppe eine verantwortliche und qualifizierte Aufsichtsperson. Diese beaufsichtigt das Schießen ständig, sorgt dafür, dass die Anwesenden keine vermeidbaren Gefahren verursachen und diese Hausordnung einhalten, untersagt bei Gefahr das Schießen und den Aufenthalt in der Anlage und legt die Bereiche für das Laden und Entladen sowie den Übungsablauf fest.
A.5.2 Zielobjekte dürfen nur so bewegt und positioniert werden, dass in Richtung Kugelfang geschossen wird. Mobile Kugelfänge sind kosten- und bewilligungspflichtig und nur nach Unterzeichnung einer gesonderten Instruktion erlaubt.
A.5.3 Die kürzeste Distanz, ab der Schüsse auf ein Zielobjekt abgegeben werden dürfen, beträgt 5 Meter.
A.5.4 Es dürfen nur die vorgesehenen Zielobjekte beschossen werden. Auf umgefallene Ziele darf nicht geschossen werden.
A.5.5 Ein Schuss darf nur abgegeben werden, wenn keine Person vor der Schützenlinie steht, somit immer nur von der Person, die in erster Linie zum Kugelfang steht. Bei erfahrenen Schützen und bei Anwesenheit eines Trainers dürfen mehrere Schützen gleichzeitig von einer Linie schießen. Es ist dabei darauf zu achten, dass Schützen von ausgeworfenen Hülsen des Nachbars getroffen werden können.
A.5.6 In der dynamischen Anlage wird mit Kurzwaffen entweder vom Schießtisch geschossen, (in dem Fall gelten die Regeln der statischen Schießanlage) oder die Waffen werden unmittelbar nach dem Schuss in einem Holster verstaut. Es ist nicht gestattet mit Kurzwaffen in der Hand in der Dynamischen Halle herumzugehen, weil damit der Lauf der Waffe unweigerlich nicht zum Kugelfang gerichtet wäre. Langwaffen dürfen in der Dynamischen Halle nur leergeschossen und gesichert und mit dem Lauf nach unten oder oben gerichtet getragen werden.
A.5.7 Das Verschießen von Schrot und Slugs ist nur nach Rücksprache und Instruktion durch Halevi gestattet.
A.6 Statische Schießanlage
A.6.1 Pro Schützenstand sind höchstens 2 Personen zugelassen.
A.6.2 Das Hantieren an der Waffe ist nur am zugewiesenen Schützenstand zulässig, in ungeladenem Zustand auch in der Sicherheitszone („Fummelzone“). Waffen werden erst im Schützenstand aus dem Transportbehältnis genommen und nach dem Schießen dort wieder verstaut.
A.6.3 Der Lauf aller Waffen hat immer zum Kugelfang gerichtet zu sein. Laden, Entladen, Schieß-, Ziel- und Visierübungen und sonstiges Hantieren mit der Waffe sind nur im Schützenstand und mit in Richtung Kugelfang gerichtetem Lauf zulässig.
A.6.4 Die Trennwände der Kojen am Schützenstand sind nicht kugelsicher. Eine Gefährdung von Personen muss ausgeschlossen sein.
A.6.5 Es darf nur im Stehen geschossen werden und nur in einem Winkel, der Boden, Decken und Wandschüsse vermeidet.
A.6.6 Es dürfen nur Ringscheiben beschossen werden, die nicht größer sind, als die bei Halevi Erhältlichen.
A.6.7 Es darf nur langsam und kontrolliert geschossen werden (max. 1 Schuss pro Sekunde). Kein Combat Schießen, kein Ziehen aus dem Holster, kein Magazin Wechsel.
A.6.8 Mit Langwaffen darf nur auf Distanzen von mindestens 20m geschossen werden. Das Verschießen von Schrot und Slugs ist verboten.
A.7 Krav Maga, Selbstverteidigung und Force-on-Force-Training
A.7.1 Beim Force-on-Force-Training mit nicht letaler Munition oder Markierungsmunition ist Schutzbekleidung zu tragen. Schutzbrillen sind in der Halle während des gesamten Trainings, auch in Pausen, zu tragen und nicht abzunehmen.
A.7.2 Jeder Teilnehmer ist für das korrekte Anlegen seiner Schutzausrüstung selbst verantwortlich. Verrutscht die Schutzausrüstung während einer Übung oder sitzt sie nicht mehr korrekt, ist die Übung sofort zu beenden und das Personal zu verständigen.
A.7.3 Es gilt C.10.5 (Gesundheit). Bei Unwohlsein ist das Training sofort zu unterbrechen und der anwesende Trainer zu informieren.
A.7.4 Jeder trägt dafür Sorge, dass die Sicherheit aller Personen und der Infrastruktur im Training gewährleistet ist. Intensität und Übungsumfang sind selbständig zu kontrollieren und dem persönlichen Trainingszustand anzupassen. Übertriebene Härte ist verboten.
A.7.5 Wegen der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Uhren, Schmuck und dergleichen verboten. Das Tragen optischer Brillen liegt im Ermessen der Teilnehmer; optische Brillen ersetzen beim Force-on-Force-Training nicht die von Halevi gestellten Schutzbrillen.
A.7.6 Den Anordnungen des Personals (akustisch und optisch) ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
A.7.7 Trinkwasser in verschließbaren Behältnissen, etwa Trinkflaschen, ist erlaubt. Glasflaschen und andere Getränke als Wasser sind in den Trainingsräumen verboten.
A.7.8 Teilnehmer benutzen ihre eigene Trainingsbekleidung. Diese kann im Training verschmutzt oder beschädigt werden (C.12.5).
A.8 Workshops ohne Waffenberechtigung und Erlebnisschießen
A.8.1 Dieser Abschnitt gilt für alle Angebote, bei denen Teilnehmer ohne eigene Waffenberechtigung mit Waffen umgehen, insbesondere Erlebnisschießen, Workshops und Firmenevents. Geschossen wird ausschließlich unter unmittelbarer Aufsicht eines Instruktors; Teilnehmer handeln nur nach seiner Anweisung. Wer eine Anweisung nicht verstanden hat oder unsicher ist, fragt nach, bevor er handelt.
A.8.2 Vor der ersten Übung erhält jeder Teilnehmer eine Sicherheitseinweisung an der Waffe. Ohne diese Einweisung wird keine Waffe übernommen.
A.8.3 Waffe und Munition werden ausschließlich vom Instruktor ausgegeben und nach jeder Übung wieder an ihn zurückgegeben. Teilnehmer nehmen keine Waffe selbst zur Hand, legen sie nicht eigenmächtig ab und geben sie nicht an andere Teilnehmer weiter. Geladen wird nur durch den Instruktor oder unter seiner unmittelbaren Anleitung.
A.8.4 Es schießt immer nur die Person, die der Instruktor dazu auffordert. Die übrigen Teilnehmer und Begleitpersonen halten sich im zugewiesenen Bereich hinter der Schützenlinie auf.
A.8.5 Solange ein Teilnehmer eine Waffe in der Hand hat, bleibt er dem Kugelfang zugewandt und die Mündung zum Kugelfang gerichtet. Er dreht sich nicht um, deutet mit der Waffe auf nichts und hält den Finger außerhalb des Abzugsbügels, bis der Instruktor zum Schuss auffordert.
A.8.6 Bei einer Störung der Waffe, etwa einer Ladehemmung, versucht der Teilnehmer nicht, die Störung selbst zu beheben. Die Waffe bleibt zum Kugelfang gerichtet, der Finger bleibt außerhalb des Abzugsbügels, und der Instruktor wird gerufen.
A.8.7 Ausgeworfene Hülsen sind heiß, aber ungefährlich. Trifft eine Hülse den Teilnehmer, bleibt die Waffe zum Kugelfang gerichtet; die Hülse wird erst entfernt, nachdem die Waffe sicher abgelegt oder übergeben wurde. Während geschossen wird, werden keine Hülsen oder Patronen vom Boden aufgehoben.
A.8.8 Wer sich unwohl fühlt oder eine Übung abbrechen möchte, teilt dies dem Instruktor mit. Die Waffe wird zuerst sicher übergeben; die Teilnahme kann jederzeit beendet werden.
A.8.9 Foto- und Videoaufnahmen sind zulässig, wenn der Instruktor sie freigibt, und niemals durch eine Person, die eine Waffe in der Hand hält. Ergänzend gilt C.14.4.
A.9 Leihwaffen, Munition und Ausrüstung von Halevi
A.9.1 Leihwaffen von Halevi werden nur unter Aufsicht des Personals und nur im zugewiesenen Bereich verwendet.
A.9.2 Von Halevi ausgegebene Munition darf nur in der Anlage verschossen werden. Die Mitnahme von Munition ist verboten. Davon ausgenommen sind Personen mit einer gültigen österreichischen Waffenberechtigung.
A.9.3 Schutzausrüstung und sonstige Leihausrüstung sind sorgfältig zu behandeln und nach Ende der Einheit zurückzugeben.
A.10 Sanktionen
A.10.1 Bei Verstößen gegen diese Hausordnung, bei Gefährdung von Personen oder aus anderen sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere aus Sicherheitsgründen, kann das Personal auch ohne Vorwarnung ein befristetes oder dauerhaftes Benützungs- und Betretungsverbot aussprechen. Die betroffene Person hat die Anlage sofort zu verlassen.
A.10.2 Liegt der Grund für das Verbot in der Person des Betroffenen, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Kurs- und Standgebühren oder sonstigen Entgelten; das vereinbarte Entgelt bleibt nach C.7.3 geschuldet.
TEIL B RISIKOHINWEIS UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
B.1 Risikohinweis
B.1.1 Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass beim Umgang mit Feuerwaffen, beim Nahkampf, beim Force-on-Force-Training und beim taktischen Training ein erhöhtes Risiko für Gesundheit und Leben besteht. Auch bei größter Sorgfalt können Unfälle mit erheblichen Verletzungsfolgen, im Extremfall mit Todesfolge, nicht ausgeschlossen werden.
B.2 Eigenverantwortung
B.2.1 Jeder Teilnehmer schießt und trainiert eigenverantwortlich. Jeder ist für sein Verhalten selbst verantwortlich, insbesondere für seinen Umgang mit der Waffe und für jeden von ihm abgegebenen Schuss.
B.2.2 Die Haftung von Halevi für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen richtet sich nach C.12 und B.4.
B.3 Haftung des Teilnehmers
B.3.1 Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Personen und Sachen nach C.13, einschließlich der Pauschalen für Fehlschüsse nach C.13.2.
B.3.2 Jeder Teilnehmer hält Halevi, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen hinsichtlich aller Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die aus einem von ihm schuldhaft verursachten Schaden im Zusammenhang mit dem Schießen oder Training entstehen. Dies gilt auch für Schäden durch Begleitpersonen, die unter seiner Aufsicht schießen, soweit der Schaden auf einer Verletzung seiner Aufsichtspflicht beruht.
B.4 Haftung von Halevi
B.4.1 Für Schäden an der Person haftet Halevi nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung.
B.4.2 Für Sach- und Vermögensschäden haftet Halevi nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insoweit verzichtet jeder Teilnehmer auf Ansprüche aus leichter Fahrlässigkeit gegen Halevi, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
B.4.3 Für Schäden, die andere Benutzer der Anlage verursachen, sowie für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände (Kleidung, Schmuck, Geld, Wertsachen und dergleichen) gelten C.12.4 und C.12.5.
B.5 Versicherung
B.5.1 Halevi schließt für Teilnehmer keine Versicherung ab. Jeder Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere für eine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung.
B.6 Erklärung zum Waffenverbot
B.6.1 Jeder Teilnehmer erklärt wahrheitsgemäß, dass gegen ihn kein Waffenverbot und kein vorläufiges Waffenverbot besteht. Falsche Angaben berechtigen Halevi zum sofortigen Ausschluss (C.8.4).
TEIL C ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
C.1 Anbieter
C.1.1 Anbieter aller Leistungen ist die Halevi Partner GmbH, Rothergasse 2, 1220 Wien, Österreich, Firmenbuchnummer FN 502693 f, Handelsgericht Wien, UID-Nummer ATU75851106, E-Mail office@halevipartner.com, Telefon +43 676 4415252 (in der Folge „Halevi“).
C.2 Geltungsbereich, Aufbau und Begriffe
C.2.1 Dieses Dokument besteht aus den Teilen A (Hausordnung), B (Risikohinweis und Haftungsausschluss), C (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und D (Bestätigung der Buchung und Teilnehmererklärung). Alle Teile gelten gemeinsam.
C.2.2 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Halevi und ihren Kunden, gleichgültig ob online, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort gebucht wird. Sie gelten außerdem für jeden Aufenthalt auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten des Trainingszentrums Rothergasse 2, 1220 Wien (in der Folge „Anlage“) sowie für Einheiten, die Halevi außerhalb der Anlage durchführt.
C.2.3 „Kunde“ ist, wer mit Halevi einen Vertrag schließt, auch wenn er für andere Personen bucht. „Teilnehmer“ ist jede Person, die eine Leistung von Halevi in Anspruch nimmt oder die Anlage betritt, einschließlich Begleitpersonen. „Verbraucher“ und „Unternehmer“ sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu verstehen. Bestimmungen, die nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
C.2.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einem schriftlichen Angebot oder in der Buchungsbestätigung, gehen diesen Bedingungen vor. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Halevi ihnen schriftlich zustimmt.
C.2.5 Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Die Überschriften dienen der leichteren Lesbarkeit und schränken den Inhalt der Bestimmungen nicht ein.
C.3 Leistungen
C.3.1 Halevi betreibt eine behördlich bewilligte Schießanlage und ein Sicherheits-Trainingszentrum. Das Angebot umfasst insbesondere:
- die Nutzung der statischen und der dynamischen Schießanlage durch Inhaber einer Waffenbewilligung,
- Schießkurse, Schießtrainings und Trainerstunden,
- Selbstverteidigung und Krav Maga,
- Force-on-Force-Training mit Simulationswaffen und Markierungsmunition,
- Workshops, Firmenevents und Teambuilding,
- Erlebnisschießen für Personen ohne Waffenbewilligung,
- Gutscheine für diese Leistungen.
C.3.2 Inhalt, Dauer, Teilnehmerzahl, Voraussetzungen und Preis der einzelnen Leistung ergeben sich aus der Beschreibung auf der Website, im Online-Buchungssystem, im individuellen Angebot oder in der Buchungsbestätigung.
C.4 Buchung und Vertragsabschluss
C.4.1 Online-Buchung. Über das auf der Website verlinkte Online-Buchungssystem wählt der Kunde Leistung, Termin und Teilnehmerzahl. Vor dem Absenden kann er seine Angaben überprüfen und korrigieren und muss diese Bedingungen akzeptieren. Mit dem Absenden gibt der Kunde ein verbindliches, zahlungspflichtiges Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die Halevi an die angegebene E-Mail-Adresse sendet.
C.4.2 Anfragen. Anfragen über Formulare auf der Website, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch Halevi per E-Mail zustande. Weicht der bestätigte Termin von der Anfrage ab, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde den geänderten Termin bestätigt.
C.4.3 Halevi ist nicht verpflichtet, Buchungen oder Anfragen anzunehmen.
C.4.4 Der Kunde und jeder Teilnehmer machen wahre und vollständige Angaben, insbesondere zu Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten und Waffendokumenten, und teilen Änderungen unverzüglich mit. Hat der Kunde den Verdacht, dass Dritte seine Daten missbrauchen, informiert er Halevi unverzüglich.
C.4.5 Gruppen- und Firmenbuchungen. Wer für mehrere Personen bucht, ist Vertragspartner von Halevi und schuldet das gesamte Entgelt. Er sorgt dafür, dass alle Teilnehmer diese Bedingungen vor dem Termin kennen, insbesondere die Teilnahmevoraussetzungen nach C.10. Jeder Teilnehmer unterschreibt vor Ort selbst (C.10.1).
C.4.6 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen zwischen einer Übersetzung und der deutschen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich. Diese Bedingungen sind auf der Website jederzeit abrufbar und können dort gespeichert und ausgedruckt werden.
C.5 Kein Rücktrittsrecht bei Terminbuchungen
C.5.1 Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart ist, besteht auch bei Buchung online, per E-Mail oder telefonisch kein gesetzliches Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, FAGG). Für solche Buchungen gelten ausschließlich die Stornobedingungen nach C.7.
C.5.2 Kauft ein Verbraucher im Fernabsatz, etwa per E-Mail oder Telefon, einen Gutschein, für den noch kein Termin festgelegt ist, kann er binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann formlos, etwa per E-Mail an office@halevipartner.com, erklärt werden. Halevi erstattet bereits bezahlte Beträge binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung.
C.6 Preise und Zahlung
C.6.1 Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Preis laut Buchungsbestätigung oder individuellem Angebot.
C.6.2 Leistungen, die im Preis nicht enthalten sind, etwa zusätzliche Munition, Leihwaffen, Zielscheiben oder Zusatzleistungen auf Wunsch, werden gesondert zu den vor ihrer Inanspruchnahme bekannt gegebenen Preisen verrechnet.
C.6.3 Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder mit Karte oder nach Vereinbarung per Überweisung vor dem Termin.
C.6.4 Halevi kann vor dem Termin eine Anzahlung verlangen. Die Anzahlung wird auf das Entgelt angerechnet. Bei kostenloser Stornierung nach C.7.1 wird sie zurückerstattet, andernfalls mit dem nach C.7 geschuldeten Betrag verrechnet.
C.7 Stornierung, Umbuchung und Nichterscheinen
C.7.1 Der Kunde kann eine Buchung bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenlos stornieren, sofern in der Angebotsbeschreibung, im individuellen Angebot oder in der Buchungsbestätigung keine andere Stornofrist angegeben ist.
C.7.2 Die Stornierung erfolgt über die Stornofunktion des Online-Buchungssystems, sofern die Buchungsbestätigung eine solche anbietet, oder per E-Mail an office@halevipartner.com. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Halevi.
C.7.3 Bei späterer Stornierung und bei Nichterscheinen bleibt das vereinbarte Entgelt geschuldet. Halevi rechnet dabei an, was sie sich infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch eine anderweitige Vergabe des Termins erhält.
C.7.4 Verringert sich bei Gruppenbuchungen die Teilnehmerzahl innerhalb der Stornofrist, bleibt das Entgelt für die gebuchte Teilnehmerzahl geschuldet; C.7.3 zweiter Satz gilt entsprechend.
C.7.5 Der Kunde kann bis zum Beginn des Termins eine Ersatzperson benennen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. In diesem Fall fällt kein Stornoentgelt an.
C.7.6 Umbuchungen auf einen anderen Termin sind bis 72 Stunden vor Beginn nach Verfügbarkeit kostenlos möglich. Spätere Umbuchungswünsche gelten als Stornierung nach C.7.3; Halevi kann im Einzelfall kulanzhalber einen Ersatztermin anbieten.
C.7.7 Für jeden Termin wird ein Zeitfenster reserviert. Erscheint der Kunde verspätet, verlängert sich die Einheit nicht, und das vereinbarte Entgelt ist in voller Höhe zu bezahlen. Hat die Sicherheitseinweisung bereits stattgefunden, kann Halevi verspätete Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme ausschließen; C.7.3 gilt dann entsprechend.
C.7.8 Kann ein Teilnehmer nicht teilnehmen, weil er eine Voraussetzung nach C.10 nicht erfüllt, etwa weil er keinen Ausweis vorlegt, beeinträchtigt ist, das Mindestalter nicht erreicht oder die Unterschrift verweigert, gilt dies als Nichterscheinen nach C.7.3.
C.7.9 Wurde ein Termin mit einem Gutschein gebucht und nicht rechtzeitig nach C.7.1 storniert oder nicht wahrgenommen, gilt der Gutschein im Umfang der gebuchten Leistung als eingelöst.
C.8 Absage und Änderungen durch Halevi
C.8.1 Halevi kann einen Termin absagen oder verschieben, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere wenn:
- die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
- der Trainer erkrankt oder verhindert ist und kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht,
- eine technische Störung oder ein Sicherheitsmangel der Anlage vorliegt,
- eine behördliche Anordnung, höhere Gewalt oder andere Umstände eine sichere Durchführung nicht zulassen.
C.8.2 Halevi informiert den Kunden so früh wie möglich. Der Kunde kann einen Ersatztermin wählen oder erhält bereits bezahlte Beträge vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von C.12.
C.8.3 Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen sind dem Kunden zumutbar, etwa ein Trainerwechsel, die Anpassung einzelner Übungen an das Niveau der Gruppe oder Änderungen aus Sicherheitsgründen.
C.8.4 Halevi kann vom Vertrag zurücktreten oder Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen, wenn ein wichtiger Grund in der Person des Kunden oder Teilnehmers vorliegt, insbesondere bei falschen Angaben, einem Waffenverbot, einem Verstoß gegen die Hausordnung oder begründeten Sicherheitsbedenken. In diesen Fällen bleibt das Entgelt nach C.7.3 geschuldet.
C.9 Gutscheine
C.9.1 Gutscheine werden auf Anfrage an office@halevipartner.com ausgestellt. Sie lauten auf eine bestimmte Leistung oder auf einen Geldbetrag und sind übertragbar.
C.9.2 Gutscheine sind drei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist wird der für den Gutschein bezahlte Betrag bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist auf eine Leistung von Halevi zu den dann geltenden Preisen angerechnet.
C.9.3 Die Einlösung erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Für den vereinbarten Termin gelten C.7 und C.10. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, ausgenommen im Fall eines Rücktritts nach C.5.2. Ein nicht verbrauchter Restwert eines Wertgutscheins bleibt als Guthaben bestehen.
C.10 Teilnahmevoraussetzungen
C.10.1 Unterschrift. Jeder Teilnehmer, auch jede Begleitperson, liest dieses Dokument vor seiner ersten Aktivität in der Anlage und bestätigt es durch seine Unterschrift (auch digital, Teil D.2). Ohne Unterschrift ist keine Teilnahme möglich. Die Bestätigung bei der Online-Buchung (Teil D.1) ersetzt die Unterschrift vor Ort nicht. Halevi kann eine erneute Unterschrift verlangen, insbesondere wenn sich diese Bedingungen geändert haben.
C.10.2 Ausweis und Dokumente. Jeder Teilnehmer führt einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wer die Schießanlage als Inhaber einer Waffenbewilligung nutzt, führt zusätzlich sein gültiges Waffendokument mit. Die Dokumente sind auf Verlangen vorzuweisen.
C.10.3 Mindestalter. Das Mindestalter für alle Aktivitäten beträgt 18 Jahre, sofern bei einem Angebot nicht ausdrücklich ein niedrigeres Mindestalter angegeben ist. Personen unter 16 Jahren dürfen die Schießanlagen in keinem Fall betreten. Minderjährige nehmen nur mit Zustimmung und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten teil.
C.10.4 Nüchternheit. Teilnehmer dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Suchtgift, Medikamenten oder sonstigen Mitteln stehen, die ihre Aufmerksamkeit, ihr Urteilsvermögen oder ihre Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Wer getrunken hat, schießt und trainiert nicht.
C.10.5 Gesundheit. Jeder Teilnehmer versichert, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, an der gebuchten Aktivität teilzunehmen. Wer gesundheitliche Einschränkungen hat, die für seine Sicherheit oder Belastbarkeit von Bedeutung sein können, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Anfallsleiden, frische Verletzungen oder eine Schwangerschaft, klärt die Teilnahme vorher ärztlich ab und informiert den Trainer vor Beginn.
C.10.6 Kein Waffenverbot. Gegen den Teilnehmer darf kein Waffenverbot und kein vorläufiges Waffenverbot bestehen.
C.10.7 Kleidung. Teilnehmer tragen die in der Angebotsbeschreibung angegebene Kleidung, jedenfalls feste, rutschfeste Schuhe. Bei Schießaktivitäten wird wegen heißer Hülsen hochgeschlossene Oberbekleidung empfohlen.
C.10.8 Pünktlichkeit. Teilnehmer erscheinen so rechtzeitig, dass Registrierung und Sicherheitseinweisung vor dem vereinbarten Beginn abgeschlossen werden können.
C.11 Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen
C.11.1 Nutzung der Schießanlagen durch Inhaber einer Waffenbewilligung.
- Voraussetzung ist eine gültige österreichische Waffenbesitzkarte oder ein gültiger Waffenpass. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit der Schießstandleitung möglich.
- Eine Person mit Waffenbewilligung kann eine Person ohne Waffenbewilligung zum Schießen mitbringen, wenn sie die Waffenbewilligung seit mindestens 12 Monaten besitzt. Die Begleitperson unterschreibt dieses Dokument ebenfalls.
- Die Verantwortung für die Sicherheit der Begleitperson und deren ständige Beaufsichtigung liegen bei der Person mit Waffenbewilligung.
- Zuschauer sind in den Schießanlagen nicht zugelassen.
- Die Buchung einer statischen Schießbahn oder der dynamischen Schießanlage gilt für das gebuchte Zeitfenster.
C.11.2 Erlebnisschießen. Das Erlebnisschießen richtet sich an Personen ohne Waffenbewilligung und dient dem Kennenlernen von Waffen, Waffensystemen und Schießtechniken unter Anleitung von Instruktoren. Es ist keine Schulung oder Ausbildung. Das Gelernte und Gezeigte ist als Erfahrung zu verstehen; eine Anwendung außerhalb der Einheit erfolgt in Eigenverantwortung und auf eigenes Risiko. Die Einheit gilt nicht als Bestätigung gemäß § 5 Abs 1 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (2. WaffV).
C.11.3 Kurse, Trainings, Workshops und Trainerstunden. Erforderliche Vorkenntnisse, Berechtigungen oder Ausrüstung ergeben sich aus der Angebotsbeschreibung. Erfüllt ein Teilnehmer diese erkennbar nicht, kann der Trainer ihn aus Sicherheitsgründen von einzelnen Übungen oder der Einheit ausschließen; C.7.8 gilt entsprechend. Teilnahmebestätigungen oder Nachweise für Behörden werden nur ausgestellt, wenn dies in der Angebotsbeschreibung ausdrücklich angegeben ist. Die Anwendung des Gelernten außerhalb der Einheit erfolgt in Eigenverantwortung.
C.11.4 Selbstverteidigung, Krav Maga und Force-on-Force-Training. Diese Trainings sind mit Körperkontakt und körperlicher Belastung verbunden. Die erforderliche Schutzausrüstung wird von Halevi gestellt, soweit in der Angebotsbeschreibung angegeben. Es gelten die Regeln in Teil A.7.
C.11.5 Firmenevents und geschlossene Gruppen. Inhalt, Ablauf, Preis und Stornobedingungen richten sich nach dem individuellen Angebot; ergänzend gelten diese Bedingungen. Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit Halevi zulässig.
C.11.6 Einheiten außerhalb der Anlage. Bei Übungen im öffentlichen Raum beachten Teilnehmer die Verkehrsregeln und die öffentliche Ordnung und folgen den Anweisungen der Trainer.
C.12 Haftung von Halevi
C.12.1 Für Schäden an der Person (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) haftet Halevi nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung ist nicht eingeschränkt.
C.12.2 Für sonstige Schäden, insbesondere Sach- und Vermögensschäden, haftet Halevi nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist für diese Schäden ausgeschlossen.
C.12.3 C.12.1 und C.12.2 gelten auch für Mitarbeiter, Trainer und sonstige Erfüllungsgehilfen von Halevi.
C.12.4 Für Schäden, die andere Teilnehmer oder sonstige Dritte verursachen, haftet Halevi nur, soweit Halevi selbst ein Verschulden trifft.
C.12.5 Halevi übernimmt keine Verwahrung mitgebrachter Gegenstände wie Kleidung, Wertsachen, Waffen oder Ausrüstung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Für deren Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, auch für die Verschmutzung oder Beschädigung von Trainingsbekleidung im Rahmen des Trainings, haftet Halevi nach C.12.2.
C.13 Haftung von Kunden und Teilnehmern
C.13.1 Jeder Teilnehmer haftet für Schäden an Personen, an der Anlage und an Sachen von Halevi oder Dritten, die er schuldhaft verursacht, insbesondere durch seinen Umgang mit der Waffe und durch jeden von ihm abgegebenen Schuss.
C.13.2 Für Treffer außerhalb von Zielscheibe und Kugelfang werden folgende Pauschalen verrechnet: Decken-, Wand- oder Bodenschuss EUR 38,-, Beleuchtungskörper EUR 96,-. Andere Schäden werden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
C.13.3 Wer eine Begleitperson nach C.11.1 mitbringt, haftet auch für Schäden, die aus einer Verletzung seiner Aufsichtspflicht entstehen.
C.13.4 Wird ein Schießstand nicht in ordnungsgemäßem, sauberem Zustand hinterlassen (A.1.6), wird der Reinigungsaufwand verrechnet. Leihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln; für schuldhaft verursachten Verlust oder schuldhaft verursachte Beschädigung wird Ersatz verrechnet.
C.14 Datenschutz, Videoüberwachung und Aufnahmen
C.14.1 Halevi verarbeitet personenbezogene Daten gemäß ihrer Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://halevipartner.com/privacy-policy.
C.14.2 Bei der Buchung und der Registrierung vor Ort erhebt Halevi insbesondere Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, die Nummer des Ausweises oder Waffendokuments und die Unterschrift. Diese Daten dienen der Vertragsabwicklung, der Prüfung von Identität, Alter und Berechtigung sowie dem Nachweis, dass der Teilnehmer diese Bedingungen und die Sicherheitsregeln zur Kenntnis genommen hat.
C.14.3 Die Anlage ist zum Schutz von Personen und Eigentum sowie zur Sicherheit des Schießbetriebs videoüberwacht.
C.14.4 Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmern zu Werbezwecken verwendet Halevi nur mit gesonderter Einwilligung. Teilnehmer dürfen in den Schieß- und Trainingsbereichen nur mit Zustimmung von Halevi fotografieren oder filmen und andere Personen nur mit deren Einverständnis aufnehmen.
C.14.5 Informationen per E-Mail (Newsletter) erhalten Teilnehmer nur mit gesonderter Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann.
C.15 Änderungen dieser Bedingungen
C.15.1 Für jeden Vertrag gilt die Fassung dieser Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website veröffentlicht ist. Änderungen gelten für bereits geschlossene Verträge nur mit Zustimmung des Kunden.
C.15.2 Die Sicherheits- und Verhaltensregeln der Hausordnung (Teil A) gelten beim Besuch in der jeweils aktuellen, auf der Website veröffentlichten und in der Anlage ausgehängten Fassung.
C.16 Schlussbestimmungen
C.16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt.
C.16.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; hat ein Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, kann Halevi ihn nur bei dem dafür nach § 14 KSchG zuständigen Gericht klagen.
C.16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.